Spendensammlung für unser nächstes Augencamp in Süd- Tibet

 

Schon mit einer einmaligen Spende von nur 50.00 kann man einem blinden Menschen das Augenlicht wieder zurückgeben.

 
STEUERBEFREIUNG: SPENDEN AN EINE EIDGENÖSSISCH BEAUFSICHTIGTE GEMEINNÜTZIGE STIFTUNG SIND IN ALLEN KANTONEN VON STEUERN BEFREIT! Die Stiftung Vision Himalaya ist eine von der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht jährlich kontrollierte und so beaufsichtigte, gemeinnützige Stiftung. Wir legen der Stiftungsaufsicht jedes Jahr unsere Rechnung zur Prüfung vor. So wird gewährleistet, dass die Spendengelder der Stiftung Vision Himalaya genau dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden. Gemeinnützige Stiftungen in diesem Sinne dürfen ihren Stiftungsgremien keine Honorare auszahlen. So arbeiten alle unsere Stiftungsratsmitglieder ehrenamtlich und durch Reisen mit den Augenteams entstehende Kosten werden von den Stiftungsrepräsentanten jeweils aus der eigenen privaten Tasche bezahlt! Da eine ZEWO-Zertifizierung für unsere schlanke und transparente Organisation eine sehr aufwändige und teure Massnahme wäre, verzichtet der Stiftungsrat bewusst darauf. Kanton Aargau Die Stiftung Vision Himalaya ist gemäss Steuerverwaltung des Kantons Aargau als gemeinnützig im Sinne von Art.23 Abs.1 Ziff.9 des Gesetzes über die direkten Staats- und Gemeindesteuern (StG) und Art.6 Abs.1 Ziff.5 des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) anerkannt und demzufolge von den direkten Staats-und Gemeinde-, Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit. Minimum und Maximum einer Spende, das für Steuerbefreiung in Ihrem Kanton in Betracht kommt, finden Sie in Ihren Steuerunterlagen. Unseren Gönnern und Spenderinnen senden wir jährlich eine Spendenbescheinigung für die Steuererklärung zu.  

FREUNDESKREIS

 
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Spendensumme: 50.00 CHF

STEUERBEFREIUNG:

SPENDEN AN EINE EIDGENÖSSISCH BEAUFSICHTIGTE GEMEINNÜTZIGE STIFTUNG SIND IN ALLEN KANTONEN VON STEUERN BEFREIT!

Die Stiftung Vision Himalaya ist eine von der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht jährlich kontrollierte und so beaufsichtigte, gemeinnützige Stiftung.

Wir legen der Stiftungsaufsicht jedes Jahr unsere Rechnung zur Prüfung vor. So wird gewährleistet, dass die Spendengelder der Stiftung Vision Himalaya genau dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.

Gemeinnützige Stiftungen in diesem Sinne dürfen ihren Stiftungsgremien keine Honorare auszahlen. So arbeiten alle unsere Stiftungsratsmitglieder ehrenamtlich und durch Reisen mit den Augenteams entstehende Kosten werden von den Stiftungsrepräsentanten jeweils aus der eigenen privaten Tasche bezahlt!

Da eine ZEWO-Zertifizierung für unsere schlanke und transparente Organisation eine sehr aufwändige und teure Massnahme wäre, verzichtet der Stiftungsrat bewusst darauf.

Kanton Aargau Die Stiftung Vision Himalaya ist gemäss Steuerverwaltung des Kantons Aargau als gemeinnützig im Sinne von Art.23 Abs.1 Ziff.9 des Gesetzes über die direkten Staats- und Gemeindesteuern (StG) und Art.6 Abs.1 Ziff.5 des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) anerkannt und demzufolge von den direkten Staats-und Gemeinde-, Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit.

Minimum und Maximum einer Spende, das für Steuerbefreiung in Ihrem Kanton in Betracht kommt, finden Sie in Ihren Steuerunterlagen.

Unseren Gönnern und Spenderinnen senden wir jährlich eine Spendenbescheinigung für die Steuererklärung zu.

Bestätigung der Steuerbefreung Kanton Aargau

Alle Spenden an die Stiftung Vision Himalaya sind von Steuern befreit. Ihre Spenden und Gönnerbeiträge werden z.B. so eingesetzt:

  • Kosten einer Operation des Grauen Stars: CHF 50.– bis 100.– (je nach Region)
  • Ein Mobiles Augencamp ermöglicht bis 400 erblindeten Menschen eine Graue Star-Operation.
  • Eine nachhaltige Versorgung der Bevölkerung in den abgelegenen Gebieten des Himalayas benötigt feste Graue Star- Operationsstrukturen mit ausgebildetem Personal.
  • In Tingri, Tibet, betreibt Dr. Migmar seit über 20 Jahren im lokalen Spital eine kleine Augenabteilung.
  • In Lhasa ist seit 2005 das «Lhasa Institute of Eye Care» LIEC erfolgreich tätig.
  • In Xining, Amdo 2010 Eröffnung des “Qinghai Woeser Cataract Treatment Center".
  • In Swoyambunath, Kathmandu, Nepal, 2011 Eröffung eines “Community Eye Centers".
  • Seither folgten weitere CECs in Jiri, Palung und Melamchi.
  • Neu ab 2023 wird nun jährlich ein sog. “Rural Eye Center" REC in kleineren abgelegenen Gemeinden errichtet.